Allgemeine Geschäftsbedingungen Hartung Druck+Medien GmbH

I. Geltungsbereich

Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Lieferanten sind auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen und der öffentlichen Hand.

II. Preise

  1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Daten unverändert bleiben. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  2. Bei wesentlichen, mehr als 5% Kostenerhöhung bewirkenden Kostenänderungen sind wir berechtigt, bis zum Liefertag eine Preiserhöhung in gleicher Höhe zu verlangen, insbesondere bei Material- oder Lohnkostenerhöhungen.
  3. Alle Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  4. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Nachträgliche Änderungen sind insbesondere Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber verlangt werden.
  5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diesem berechnet.

III. Zahlung

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber hereingenommen. Bei Wechselzahlung entfällt die Skontogewährung. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.
  2. Bei außergewöhnlichen oder nicht in diesem Umfang vorhersehbaren Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung, mindestens in Höhe von 30 % der Auftragssumme verlangt werden.
  3. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, insbesondere bei Einleitung oder Durchführung von Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzmaßnahmen gegen ihn, sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug ist, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.
  5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Mahnkosten werden je nach Mahnung mit 5,00 Euro angesetzt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens vorbehalten.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der Firma. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
  2. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.
  3. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an die PMF Factoring GmbH geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung im Rahmen eines Factoringvertrages abgetreten haben.
  4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Für alle Ansprüche aus eingegangenen Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen, die Grundlage dieser Rechnung sind, gilt ausschließlich Deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.

V. Factorklausel

  1. Wir haben unsere Forderung aus dieser Rechnung im Rahmen eines Factoringvertrages an die PMF Print Media Factoring GmbH abgetreten. Der Rechnungsbetrag kann daher mit schuldbefreiender Wirkung nur an die PMF Print Media Factoring GmbH unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf das Konto 890 40005 bei der Deutsche Bank AG, BLZ 445 700 04 gezahlt werden. Schecks bitte ausschließlich senden an:
    PMF Print Media Factoring GmbH, Warburgstraße 28, 20354 Hamburg.

VI. Lieferung

  1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Geraten wir mit der Einhaltung verbindlicher Lieferfristen in Verzug, ist vom Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Lieferverzögerungen zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Zufall oder Betriebsstörungen auf Seiten einer Vertragspartei, insbesondere Streik oder Aussperrung. Während der Dauer solcher Ereignisse ist der Fristablauf gehemmt.
    Übernehmen wir auf Verlangen des Auftraggebers den Versand, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben worden ist. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Forderungen gegen den Transportbeauftragten treten wir auf Verlangen dem Auftraggeber ab.
  2. Wir nehmen im Rahmen der Pflichten nach Verpackungsverordnung Verpackungen zurück. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Der Auftraggeber kann Verpackungen in unserem Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Dies gilt entsprechend auch bei Rückgabe bei der Lieferung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine ihm benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als unser Betrieb, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb enstehen würden.
    Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Kosten zu verlangen.

VII. Sachmängelhaftung

  1. Für nachgewiesene Sachmängel haften wir im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer von 2 Jahren ab Auslieferung der Ware an den Auftraggeber.
    Der Nachweis etwaiger Sachmängel obliegt ab Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung dem Auftraggeber, soweit es sich nicht um Sachmängel handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Entsprechendes gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Werden diese Fristen nicht eingehalten, sind sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Sachmängelhaftungsansprüche sind nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
  4. Sachmängelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen:
    1. bei geringfügigen Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren,
    2. bei Mängeln eines Teils der gelieferten Ware von weniger als 10 %, es sei denn, dass gerade die Teillieferung für den Auftraggeber von Interesse ist,
    3. bei Sachmängeln, die auf Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind wir nicht zur Prüfung verpflichtet,
    4. bei Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
  5. Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Reklamationsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

VIII. Haftung

  1. Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ferner, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden. Wir haften zudem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
    Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  2. Soweit wir auf Schadenersatz haften, ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
  3. Haftungsausschluss und Begrenzung gelten nicht im Fall von Verletzung an Leib und Leben und Gesundheit.
    Sie gelten ebenfalls nicht, soweit gegen uns Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bestehen.

IX. Herausgabe von Zwischenerzeugnissen

Die von uns zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse – insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten und Sonstiges – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und werden nicht herausgegeben.

X. Archivierung

Dem Auftraggeber gehörende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Beauftragten hinaus archiviert. Eine Versicherung für diese Gegenstände wird nur auf Verlangen des Auftraggebers und auf seine Kosten abgeschlossen.

XI. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können vom Auftraggeber nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

XII. Urheberrecht

  1. Für den Fall der Verletzung von Urheberrechten Dritter durch die Auftragsausführung stellt der Auftraggeber uns von allen etwaigen Ansprüchen frei.
  2. Alle für uns erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Layouts und Muster unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung veröffentlicht oder in sonstiger Weise genutzt werden. In Zustimmungsfällen wird das einfache Urheberrecht übertragen. Kopien, Vervielfältigungen und Mitteilungen an dritte Personen sowie Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nicht gestattet.

XIII. Impressum

Wir können auf den Auftragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dies nur untersagen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

XIV. Allgemeine Bestimmungen

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Für alle vertraglichen Vereinbarungen gilt das Schriftformerfordernis. Telefonische oder mündliche Absprachen müssen unverzüglich durch uns bestätigt werden.
  4. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.